Reisen auch in Zeiten von Corona!

Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen zu Ihren wichtigsten Fragen in Bezug auf Ihren Wohnmobil-Urlaub!

Planen und genießen Sie Ihren Urlaub!
Gerade der Urlaub mit dem Reisemobil ermöglicht Ihnen die Flexibilität, die in der momentanen Situation benötigt wird. Kaum eine Art des Reisens bietet so viele Möglichkeiten, sich autark und eigenständig zu versorgen, seine Reiseziele anzupassen und trotz Coronavirus den wohlverdienten Urlaub zu genießen. Ob Küste, Wälder oder Berge – unsere Heimat hat viel zu bieten und wartet auch 2021 darauf, von Ihnen entdeckt zu werden.

Für jede Ihrer Reisen gilt: Das Fahrzeug wird selbstverständlich unter Einhaltung der AHA‐Formel (Abstand, Hygiene, Alltagsmasken) durch die Station an Sie übergeben. Zudem legen wir sehr großen Wert auf eine hygienische Reinigung der Fahrzeuge, sodass auch hier kein Grund zur Sorge besteht. Alle Mietfahrzeuge werden vor Übergabe gründlich desinfiziert!
So sorgen wir für möglichst viel Schutz bei möglichst viel Normalität.

Wir unterstützen Sie in Ihrer Reiseplanung!
Gerne stellen wir Ihnen Informationen zu den Reisebedingungen und ‐regelungen innerhalb Deutschlands und Europas zur Verfügung. Diese gelten unter Vorbehalt und werden auf den jeweiligen Seiten laufend aktualisiert.

Informationen zu Reisezielen innerhalb Deutschlands finden Sie hier.
Informationen zu innereuropäischen Reisezielen finden Sie hier.

Auch hierfür bietet Ihnen RENT AND TRAVEL eine Lösung. Bis 14 Tage vor Antritt der Mietdauer besteht kulanterweise die Option auf kostenfreie Umbuchung auf einen späteren Mietzeitraum. Voraussetzung für diese Kulanz ist ein Bestehen von Ausgangs‐, Kontakt‐ oder Reisebeschränkungen innerhalb Deutschlands bzw. Ihres Bundeslandes zum Zeitpunkt des Mietbeginns. Die Ersatzbuchung kann ausschließlich in der gleichen Kategorie, zu gleicher Mietdauer und bei ursprünglich gebuchter Station erfolgen. Diese Option gilt bis auf weiteres für alle Neubuchungen. Aufpreise aufgrund anderer Saisonkonditionen werden entsprechend berechnet.

Eine Reiserücktrittsversicherung springt in der Regel nur ein, wenn Sie eine Reise wegen einer unvorhersehbaren Krankheit nicht antreten können. Stornieren Sie Ihren Urlaub aus Angst vor einer Krankheit, zahlt die Versicherung nicht. Die Angst vor einer eventuellen Ansteckung oder ein hohes Ansteckungsrisiko am Reiseziel stellen kein versichertes Ereignis dar.