Fahrzeugdetails
Zurück zur ÜbersichtTechnische Daten
Fahrzeugtyp | Caravan |
Hersteller | Tabbert |
Serie | Vivaldi |
Typ | 550-E-2,5 |
Modelljahr | |
Schlafmöglichkeiten | 4 |
Fahrzeuglänge | 790 |
Fahrzeugbreite | 250 |
Fahrzeughöhe | 265 |
techn. zul. Gesamtgewicht | 1800 |
Interieur | Küche WC |
Sitzeinrichtung | Rundsitzgruppe |
Betten | Einzelbett |
Bemerkungen
- AL-KO Premiumstützen
- AL-KO Premium Brake
- ATC-Trailer-Control
- GFK-Dach
- Gürtelleiste silber / chrom
- 5-Zonen-Komfortschaummatratzen
- AES-Kühlschrank 153l
- Rauchmelder
- VZ-Leuchte LED
- uvm.
Sonderausstattung:
- Aufbautür TABBERT PREMIUM
- Premium-Exterieur-Paket; bestehend aus; 17" Leichtmetallfelgen (weiß-Glanzpoliert im exklusiven TABBERT Design), Deichselabdeckung, AL-KO Big Foot
- Premium-Interieur-Paket; bestehend aus; Deko-Paket Schlafen (2 Kissen und 2 Decken im Schlafbereich), TABBERT Komfort Schlafsystem mit flexiblem Tellerrost und WaterGEL-Matratze, Insektenschutztür, Füllstandsanzeige für Frischwasser
- Design-Paket; bestehend aus; Rahmenfenster SEITZ S6, Seitenwände in Glattblech, Markisenleiste beleuchtet auf Türseite (dimmbar)
- Gewichtserhöhung 2.000 kg
- 230V Kombisteckdose außen (Strom/Antenne)
- TRUMA DuoControl CS inkl. Gasfilter
- Citywasseranschluss
- Rollbettfunktion
- Flachbildschirmhalterung
Die „Masse in fahrbereitem Zustand“ bezeichnet die Masse des Fahrzeuges samt Aufbau und werkseitiger Standardausrüstung („Grundausstattung“ oder „Serienausstattung“) einschließlich einer gefüllten Alu-Gasflasche (16 Kg), einem vollen Frischwassertank (Max 40 Kg), sowie der Fahrer mit 75 Kg und 90% Kraftstoff (bei Wohnmobilen).
Für die in den technischen Daten enthaltenen Angaben der Masse in fahrbereitem Zustand gilt, dass es sich hierbei um errechnete Nennwerte handelt, die produktionsbedingten Toleranzen von bis zu ± 5 % unterliegen.
Trotz aller Mühe und Sorgfalt, sind Fehler in dieser spezifischen Fahrzeugbeschreibung nicht ausgeschlossen. Die Beschreibung dient lediglich der allgemeinen Identifizierung des Fahrzeuges und stellt keinen Vertragsbestandteil im rechtlichen Sinne dar. Ausschlaggebend sind einzig und allein die Vereinbarungen in der verbindlichen Bestellung.
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